Ansprechpartner
Herr
Andreas Walter
Beauftragter für die Ausbildung
Dozent in der Erwachsenenbildung
Tel: 0 92 81 - 62 93-27
Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Abtl. Breitenausbildung
BRK Kreisverband Hof, Breitenausbildung
Im Folgenden als BRK bezeichnet.
Personen, Unternehmen oder andere Institutionen werden im Folgenden als Auftraggeber, bzw. Lehrgangsteilnehmer bezeichnet.
1. Kursangebot und Anmeldung
Die ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt und werden vom BRK im Internet unter www.kvhof.brk.de veröffentlicht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist für den Lehrgangsteilnehmer verbindlich.
Eine Anmeldung zu Kursen kann erfolgen:
- über die Homepage www.kvhof.brk.de
- über das Firmenportal (kostenfreier Service für Unternehmen, Einrichtung durch den BRK Kreisverband Hof)
2. Teilnehmergebühren/ Abrechnung
Die ausgewiesene Teilnehmergebühr wird spätestens am Tag der Veranstaltung fällig und ist in bar beim Lehrgangsleiter/ bei der Lehrgangsleiterin zu entrichten (Selbstzahler).
Bei betrieblichen Ersthelfern benötigen wir am Lehrgangstag das vollständig ausgefüllte und abgestempelte „Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden“. Bei Unfallkassen (KUVB, Unfallkasse des Bundes, o.ä.) muss im Vorfeld eine Kostenübernahme beantragt werden. Das Genehmigungsschreiben ist dem Formular „Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden“ beizufügen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die vollständigen Unterlagen werden i.d.R. durch den Teilnehmer dem Lehrgangsleiter übergeben. Teilnehmergebühren, die nicht von der Berufsgenossenschaft/ von der Unfallkasse übernommen werden, stellen wir dem Auftraggeber in Rechnung. Sollte das Formular bis spätestens 10 Werktage nach der Veranstaltung nicht vorliegen, erfolgt Rechnungsstellung der aktuellen Lehrgangsgebühr an den Auftraggeber. Eine Stornierung der Rechnung ist ab diesem Zeitpunkt durch Nachreichen des Formulars nicht mehr möglich.
3. Stornogebühren
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und vom BRK in gleicher Form bestätigt. Stornierungen sind ausschließlich bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die volle Teilnehmergebühr erhoben/ einbehalten, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer zurücktritt. Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmer, bzw. den Auftraggeber.
4. Absage des Lehrgangs
Das BRK kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn den angebotenen Kurs ohne Angabe von Gründen absagen. Bis 5 Werktage vorher kann eine Absage durch das BRK wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen. Eine kurzfristige Absage durch das BRK erfolgt bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Epidemien, Pandemien, Feuer, Hochwasser, Gebäudeschäden, etc.), ebenso bei kurzfristiger Erkrankung des Lehrgangsleiters.
Ansprüche gegen das BRK sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Ersatztermine werden im Internet veröffentlicht oder mit dem Auftraggeber vereinbart.
5. Geschlossene Kurse/ Inhouse-Schulungen
Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt. Hierfür erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum mit einer Mindestgröße von 50 qm, sowie geeignete Medien zur Verfügung zu stellen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber in Höhe der aktuellen Teilnehmergebühr in Rechnung. Sollte die Teilnehmendenzahl unter 9 Personen fallen, kann der Kurs nicht begonnen oder fortgesetzt werden. Aufwandskosten (Personal- und Reisekosten), die bis dahin entstanden sind, stellen wir dem Auftraggeber in Rechnung. Die maximale Teilnehmerzahl liegt prinzipiell bei 20 Personen.
6. Teilnahmebestätigung
Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang setzt u.a. aktives Üben der vorgestellten Maßnahmen und Stationen voraus . Diese wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.
7. Haftung
Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt.
8. Streitbeilegungsverfahren
Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
9. Salvatorische Klausel
Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einzelner Passagen dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit.